Arbeitsassistenz
in Weilerswist und Umgebung

Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung im Arbeitsalltag in Weilerswist und Umgebung. Sie übernimmt klar abgegrenzte Handlungen während der Arbeitszeit, damit die eigentliche Tätigkeit zuverlässig ausgeführt werden kann. Anspruch besteht, wenn der Weg zur Arbeit oder die Arbeit selbst ohne Unterstützung nicht möglich wäre. Zuständig für Finanzierung und Bewilligung sind je nach Fall die Eingliederungshilfe und die Agentur für Arbeit, in NRW außerdem der LVR. Unten findest du Aufgaben, Beispiele, Zuständigkeiten, Antragsschritte, Kriterien, Praxisfälle und einen kompakten FAQ-Block.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsassistenz im Überblick: Aufgaben und Ablauf

Arbeitsassistenz schließt die Lücke zwischen Fähigkeit und Anforderung im Arbeitsalltag. Die Assistenz begleitet am Arbeitsplatz, im Home Office oder auf Wegen innerhalb des Betriebs. Was übernommen wird, wird mit dem Assistenznehmer abgestimmt und schriftlich festgehalten. Der Kern der fachlichen Arbeit bleibt beim Beschäftigten. Die Assistenz springt dort ein, wo bestimmte Handgriffe, Wege oder Kommunikationssituationen ohne Hilfe nicht machbar sind. Das erhöht Verlässlichkeit, senkt Fehlerrisiken und stabilisiert die Beschäftigung.

Unterstützungsformen im Detail 

Die Bandbreite reicht von körperbezogener Assistenz über Kommunikationsunterstützung bis zum Ausgleichen kleiner baulicher Hürden. Wichtig ist die klare Abgrenzung zur Facharbeit.

Körperbezogene Assistenz im Arbeitskontext 

  • Unterstützung bei Transfers sowie beim An- und Ausziehen von Arbeitskleidung

  • Begleitung zu Sanitäranlagen innerhalb der Arbeitszeit

  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme oder Medikamentengabe nach Absprache

  • Sichere Positionierung am Arbeitsplatz und Erreichen von Arbeitsmitteln

     

Kommunikations- und Organisationsassistenz 

  • Mitschriften in Meetings, strukturierte Notizen, Kalenderpflege

  • Gebärdensprachdolmetschen oder lautsprachbegleitende Unterstützung

  • Bedienhilfe an Geräten und Standardsoftware nach Anleitung

  • Strukturierung von Arbeitspaketen, Priorisierung, einfache Zuarbeiten

     

Bauliche Hürden pragmatisch ausgleichen 

  • Türen, Stufen, enge Flure oder schwer erreichbare Räume überbrücken

  • Materialtransport in erreichbare Zonen

  • Temporäre Umwege und sichere Wegeführung bis zu dauerhaften Anpassungen

Individuelle Bedarfe: Beispiele aus der Praxis

Die Ausgestaltung richtet sich am konkreten Arbeitsplatz aus. Ein gehörloser Mitarbeiter benötigt Dolmetschen und klare Zusammenfassungen. Eine Rollstuhlnutzerin braucht Wegeassistenz, Materialtransporte und Zugriff auf Ablagen in erreichbarer Höhe. Menschen im Autismus Spektrum profitieren von klaren Übergaben, ruhigen Abstimmungen und festen Kommunikationsroutinen. Beschäftigte mit motorischen Einschränkungen an den Händen benötigen Hilfe bei Heften, Kuvertieren und Scannen. Entscheidend ist die Abgrenzung zur Facharbeit. Die Assistenz erleichtert die Ausführung, sie ersetzt keine Qualifikation.

Vergütung der Arbeitsassistenz: Stundenlöhne und Rahmen

Die Bezahlung orientiert sich an bewilligten Stunden sowie an einem festgelegten Stundensatz. Maßgeblich sind der dokumentierte Bedarf, die Bewilligung des Kostenträgers und regionale Rahmenbedingungen. Es gelten die gleichen Stundenlöhne wie in vergleichbaren Assistenzbereichen. Abgerechnet wird der genehmigte Umfang. Änderungen ergeben sich durch Bedarfsfortschreibungen nach erneuter Prüfung. Die Dokumentation der Einsätze erleichtert diese Fortschreibung und sorgt für Transparenz.

Anspruch und Rechtsgrundlage nach SGB IX 

Anspruch hat, wer wegen einer Beeinträchtigung ohne Unterstützung den Arbeitsweg oder die Tätigkeit nicht zuverlässig bewältigen kann. Die Beschäftigung findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Selbstständig tätige schwerbehinderte Menschen können Leistungen erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Rechtsrahmen sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX. Die Hilfe geht über gelegentliche Handreichungen hinaus und ist regelmäßig. Für Werkstätten gelten andere Regelungen. Ziel ist gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben.

Kostenübernahme und Antragstellung in NRW 

Die Arbeitsassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe in Verbindung mit Leistungen der Agentur für Arbeit. In NRW ist für die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse regelmäßig der LVR mit dem Inklusionsamt relevant. Für die Aufnahme oder Erlangung eines Arbeitsplatzes ist häufig die Agentur für Arbeit zuständig. Der Antrag kann bei der Agentur für Arbeit oder beim LVR gestellt werden. Die Träger klären die Zuständigkeit. Entscheidend ist eine belastbare Bedarfsschilderung mit Zeitansätzen und eine klare Aufgabenliste.

Wer ist zuständig: Agentur für Arbeit oder LVR?

  • Arbeitsplatz erhalten: häufig LVR Inklusionsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

  • Arbeitsplatz erlangen oder Ausbildung: oft Agentur für Arbeit

  • Selbstständige: Prüfung im Einzelfall anhand der Tätigkeit und des konkreten Assistenzbedarfs

Unterlagen für den Antrag: das braucht es 

  • Beschreibung der Tätigkeit und des Assistenzbedarfs mit wöchentlichen Minutenwerten

  • Ärztliche Unterlagen oder Nachweise zum Grad der Behinderung oder zur Gleichstellung

  • Angaben des Arbeitgebers zu Aufgaben, Arbeitszeit und Ort

  • Übersicht zu vorhandenen Hilfsmitteln sowie Begründung, warum diese nicht ausreichen

Typischer Ablauf bis zur Bewilligung 

  • Bedarf erfassen und intern abstimmen

  • Antrag einreichen mit Zeitkalkulation

  • Rückfragen klären, gegebenenfalls Arbeitsplatzbegehung

  • Bewilligung mit Umfang, Laufzeit und Stundensatz

  • Start der Assistenz sowie laufende Dokumentation

Notwendigkeit der Arbeitsassistenz: Kriterien im Alltag

Arbeitsassistenz ist notwendig, wenn ohne Unterstützung Aufgaben unerledigt bleiben, Sicherheit oder Gesundheit gefährdet wären oder die Produktivität erheblich leidet. Es geht um wiederkehrende Situationen, nicht um seltene Ausnahmen. Der Bedarf lässt sich messen. Wer für Postbearbeitung, Scannen und Ablage pro Woche eine Stunde Assistenz spart, kann diese Zeit für Fachaufgaben einsetzen. Das erhöht Termintreue, reduziert Fehler und stabilisiert die Beschäftigung. In Ausbildung gelten die gleichen Kriterien. Die Unterstützung schafft Verlässlichkeit im Ablauf.

Arbeitsorte und Organisation: Betrieb, Home Office, Außentermine 

Arbeitsassistenz ist nicht an den klassischen Büroplatz gebunden. Im Betrieb liegt der Fokus auf Wegen, Materialzugriff und Kommunikation. Im Home Office braucht es klare Zugänge, definierte Aufgaben und Regeln zu Datenschutz und Schweigepflichten. Bei Außenterminen ist zu klären, ob Begleitung, Transport von Arbeitsmitteln oder barrierefreie Wege erforderlich sind. Die Planung erfolgt in Wochenplänen, die sich am Kalender orientieren. Änderungen werden dokumentiert und mit dem Kostenträger abgestimmt, wenn sich der Bedarf sichtbar verschiebt.

Datenschutz und Schweigepflichten im Home Office 

  • Vertraulichkeit der Unterlagen sicherstellen und Rollenrechte klären

  • Zugriff auf Systeme nur nach Freigabe

  • Einweisung in betriebliche Regeln, Arbeitsschutz und Notfallkontakte

  • Dokumentation der Einsätze ohne sensible Inhalte

Schritt für Schritt zum bewilligten Leistungsumfang 

  • Bedarf schriftlich erfassen mit Tätigkeiten, Häufigkeit und Minuten

  • Arbeitgeber informieren und Aufgabenliste eindeutig abgrenzen

  • Unterlagen zusammenstellen und Antrag stellen

  • Bewilligung abwarten und Umfang im Team kommunizieren

  • Assistenz einweisen, Einsatz dokumentieren, Fortschreibung planen

 

Häufige Anliegen kompakt erklärt 

  • Die Assistenz übernimmt unterstützende Handlungen. Die fachliche Aufgabe bleibt beim Beschäftigten.

  • Der Umfang richtet sich nach dem dokumentierten Bedarf und der Bewilligung.

  • Der Einsatz erfolgt innerhalb der Arbeitszeit und ist planbar.

  • Selbstständige können Leistungen erhalten, wenn der Assistenzbedarf nachweisbar ist.

  • Technische Hilfen und bauliche Anpassungen werden geprüft und sinnvoll kombiniert.

FAQ: Häufige Fragen zur Arbeitsassistenz

Wie wird die Arbeitsassistenz konkret abgegrenzt? 

Die Assistenz übernimmt unterstützende, regelmäßig wiederkehrende Handlungen während der Arbeitszeit. Die Facharbeit bleibt beim Beschäftigten. Stellvertretung für Qualifikationsinhalte gehört nicht zur Assistenz. Die Abgrenzung wird in einer Aufgabenliste festgehalten und bei Bedarf angepasst.

Wer stellt den Antrag und wie lange dauert die Bewilligung?

Der Antrag kann bei der Agentur für Arbeit oder beim LVR gestellt werden. Die Dauer hängt von Unterlagenlage und Rückfragen ab. Wer Bedarf, Zeiten und Aufgaben sauber dokumentiert, beschleunigt den Prozess. Eine Arbeitsplatzbegehung kann Teil der Prüfung sein. Nach der Bewilligung werden Umfang, Laufzeit und Stundensatz festgelegt.

Gibt es Arbeitsassistenz auch für Auszubildende und Selbstständige?

Ja. Auszubildende mit Schwerbehinderung können Arbeitsassistenz erhalten, wenn ohne Unterstützung der Ausbildungsablauf nicht gesichert ist. Selbstständige können gefördert werden, wenn der Bedarf regelmäßig ist und sich klar auf die berufliche Tätigkeit bezieht. Grundlage ist die gleiche Bedarfsermittlung wie bei Angestellten.

Welche Rolle spielt die Dokumentation im Alltag?

Die laufende Dokumentation zeigt, wie der bewilligte Umfang genutzt wird. Sie schafft Transparenz für Arbeitgeber und Kostenträger. Sie dient außerdem als Grundlage für Fortschreibungen, wenn sich der Bedarf ändert. Ein einfaches Einsatztagebuch mit Datum, Tätigkeit und Minuten genügt.

Werden technische Hilfsmittel zuerst geprüft?

Ja. Technische Hilfen und Arbeitsplatzanpassungen werden einbezogen. Wenn Hilfsmittel den Bedarf nicht vollständig abdecken, ergänzt die Arbeitsassistenz die verbleibenden Tätigkeiten. In der Praxis ist die Kombination aus Hilfsmitteln und Assistenz oft effizient.

Checkliste für den schnellen Start

Tätigkeiten und Zeitbedarf tabellarisch erfassen

Arbeitgeber einbinden und Aufgabenliste abgrenzen

Ärztliche Nachweise sowie Statusunterlagen bereitlegen

Antrag mit Zeitkalkulation einreichen

Assistenz auswählen, einweisen und Einsätze dokumentieren