Freizeitassistenz unterstützt den Assistenznehmer bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten. Das umfasst Begleitung zu Veranstaltungen, Unterstützung bei Hobbys und die Organisation rund um Termine. Die Leistung läuft über die Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Vergütet wird häufig im Mindestlohnbereich, bei Assistenzdienstleistern in der Regel nach Pflegemindestlohn. Anspruch besteht, wenn Assistenzleistungen gemäß § 78 SGB IX in Betracht kommen und der Bedarf nachvollziehbar beschrieben ist.
Freizeitassistenz ist eine alltagspraktische Unterstützung außerhalb der Arbeit. Sie hilft, Freizeitwünsche umzusetzen, ohne die Entscheidungshoheit des Assistenznehmers anzutasten. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten, die der Assistenznehmer selbst auswählt. Die Assistenz sorgt dafür, dass Wege, Handgriffe und organisatorische Hürden keine Barriere darstellen. Sie ersetzt keine Freundschaften oder persönlichen Interessen, sondern macht deren Ausübung möglich.
Wege zur Veranstaltung planen und begleiten
Orientierung vor Ort und sichere Rückkehr sicherstellen
Treffpunkt, Uhrzeit und Rückweg verbindlich abstimmen
Unterstützung bei Barrieren im Gebäude oder im Umfeld
An- und Auskleiden für Sport oder Kulturtermine
Hilfe beim Ticketkauf, beim Lesen von Speisekarten oder Programmen
Materialien vorbereiten, Hilfsmittel mitführen und einsatzbereit halten
Tagesstruktur mit Erinnerungen und kurzen Checklisten sichern
Keine Übernahme eigenständiger Entscheidungen
Keine therapeutische Behandlung
Kein Ersatz für Freunde oder Hobbys, sondern gezielte Ermöglichung
Klare Aufgabenliste, die regelmäßig überprüft und angepasst wird
Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Maßgeblich ist der individuelle Bedarf. Entscheidend ist, dass ohne Assistenz die gewünschte Aktivität nicht oder nicht verlässlich möglich wäre. Im Antrag sollte ersichtlich sein, welche Aktivitäten stattfinden sollen, wie oft sie geplant sind und welche Handgriffe die Assistenz übernimmt.
Bedarf formulieren mit Aktivitäten, Häufigkeit und realistischer Zeit pro Einsatz
Unterlagen bündeln, zum Beispiel Kurzbeschreibung der Beeinträchtigung und Teilhabeziele
Leistungsträger ansprechen und Antrag auf Eingliederungshilfe stellen
Rückfragen klären und Umfang sowie Frequenz festlegen
Start der Einsätze und einfache Dokumentation der Termine
Regelmäßige Termine wie Vereinsabend, Chorprobe oder Sportgruppe
Anlassbezogene Einsätze wie Konzert, Stadion oder Tagesausflug
Anpassungen beantragen, wenn sich Ziele oder Rahmenbedingungen ändern
Begleitung zu wöchentlichen Vereinsaktivitäten, Unterstützung beim Weg und bei der Orientierung
Hilfe beim Ticketkauf, bei Sitzplatzsuche und bei der Organisation des Rückwegs
Strukturierung der Vorbereitung, Mitführen notwendiger Hilfsmittel und kurze Nachbereitung
Vergütet wird häufig im Mindestlohnbereich oder im Rahmen nachbarschaftlicher Hilfe. Erfolgt die Versorgung über einen Assistenzdienstleister, ist in der Regel der Pflegemindestlohn maßgeblich. Abgerechnet wird der bewilligte Stundenumfang. Transparent ist es, wenn Einsätze in einem kompakten Einsatzprotokoll festgehalten werden.
Mindestlohn bei privater Anstellung nach gesetzlicher Vorgabe
Pflegemindestlohn bei Assistenzdienstleistern gemäß jeweils geltendem Satz
Abrechnung auf Basis der bewilligten Stunden mit einfacher Einsatzdokumentation
Direkt angestellt beim Assistenznehmer mit klaren Absprachen zu Zeiten und Aufgaben
Über Assistenzdienstleister mit Einsatzplanung, Vertretungsregel und Qualitätssicherung
Nachbarschaftliche Hilfe für kleinere und unregelmäßige Einsätze nach Abstimmung
Passung und Verlässlichkeit sind wichtiger als formale Abschlüsse
Einarbeitung in Wege, Abläufe, Besonderheiten der Aktivität und Notfallkontakte
Klare Kommunikation und pünktliche Rückmeldungen zu Terminen und Änderungen
Anspruch besteht, wenn Assistenzleistungen gemäß § 78 SGB IX in Betracht kommen und der Bedarf zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben plausibel dargelegt ist. Die Unterstützung muss regelmäßig erforderlich sein und über gelegentliche Handreichungen hinausgehen. Freizeitassistenz richtet sich nach dem individuellen Alltag und wird an konkrete Ziele gebunden.
Selbstbestimmte Freizeit ohne Verzicht auf gewünschte Aktivitäten
Soziale Kontakte pflegen und ausbauen
Eigene Interessen aktiv und regelmäßig ausüben
Wege und Rückwege vorab klären und Alternativen einplanen
Zugänglichkeit prüfen, inklusive Sitzplätze und Sanitäranlagen
Kommunikation anpassen, zum Beispiel einfache Sprache oder Gebärdensprache
Gute Vorbereitung spart Kraft. Ein kurzer Plan vorab und eine schlanke Dokumentation danach reichen aus. Wichtig sind feste Absprachen, ein realistischer Zeitansatz und ein übersichtlicher Kalender. So bleiben Termine verlässlich und stressarm.
Ort und Zeit fix, Ticket oder Reservierung gesichert
Zugang prüfen mit Barrierefreiheit, Toiletten, Sitzplätzen und Treffpunkt
Mitnehmen mit Geld, Ausweis, Medikamenten, Ladegerät und Hilfsmitteln
Notfallkontakte und Rückweg klären, inklusive Treffpunkt nach Veranstaltungsende
Kurz notieren mit Datum, Aktivität, Dauer und Besonderheiten
Übersicht monatlich prüfen und bei Bedarf anpassen
Hinweise des Assistenznehmers priorisieren und in die Planung übernehmen
Der Weg gehört zur Freizeit dazu. Planung beginnt an der Haustür und endet erst nach der sicheren Rückkehr. Ein Plan B ist sinnvoll, wenn Technik oder Infrastruktur kurzfristig ausfallen.
Abfahrtszeiten und Anschlüsse rechtzeitig prüfen
Alternativen bereithalten, wenn Aufzüge ausfallen
Fahrdienst bei Bedarf anfragen und Abholpunkt klar festlegen
Hilfsmittel wie Ladegeräte, Batterien und Reservematerial mitführen
Tickets vorab sichern mit Sitzplatzwahl, wenn möglich
Nachweise für Ermäßigungen oder besondere Zugänge griffbereit halten
Frühzeitig eintreffen, um Wege und Plätze in Ruhe zu klären
Informationen des Veranstalters zu Einlass und Sitzplätzen prüfen
Bei Unklarheiten vorab anrufen und die Situation schildern
Treffpunkt definieren, falls die Gruppe sich verliert
Qualität zeigt sich daran, dass der Assistenznehmer Entscheidungen trifft und die Assistenz verlässlich umsetzt. Es braucht gegenseitigen Respekt, klare Grenzen und eine ruhige Kommunikation. Gute Zusammenarbeit wächst mit wiederkehrenden Terminen und ehrlichem Feedback.
Verbindliche Absprachen und pünktliche Rückmeldungen
Klare Rollen und keine Vermischung mit fachfremden Aufgaben
Diskretion im Umgang mit persönlichen Informationen
Keine medizinische Behandlung
Keine dauerhafte Ersetzung sozialer Kontakte
Bei erhöhtem Pflegebedarf weitere Leistungen prüfen
Nach jedem Einsatz kurz klären, was gut lief und was gefehlt hat
Kleine Anpassungen sofort umsetzen
Bei dauerhaftem Mehrbedarf eine Fortschreibung des Umfangs anstoßen
Freizeitassistenz ersetzt keine Freunde. Sie ermöglicht Aktivitäten, indem sie Wege, Handgriffe und Organisation übernimmt. Die sozialen Inhalte liegen beim Assistenznehmer.
Das hängt vom bewilligten Umfang ab. Üblich sind regelmäßige Einsätze und anlassbezogene Termine. Steigt oder sinkt der Bedarf, kann eine Fortschreibung beantragt werden.
Die Leistung läuft über die Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Abgerechnet wird der bewilligte Stundenumfang. Bei Dienstleistern gelten deren Sätze. Bei privaten Anstellungen sind Melde- und Abgabenpflichten zu beachten.
Zuverlässigkeit, Geduld, respektvolle Kommunikation und Freude an der konkreten Aktivität. Assistenz bedeutet begleiten, unterstützen und absichern.
Ja. Hilfsmittel, Fahrdienste, Vereinsstrukturen oder therapeutische Angebote können sinnvoll ergänzt werden, wenn sie die Teilhabe unterstützen. Wichtig ist die klare Abgrenzung der jeweiligen Rollen.