Freizeit gestalten und Hobbys pflegen mit Freizeitassistenz

Freizeitassistenz unterstützt den Assistenznehmer bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten. Das umfasst Begleitung zu Veranstaltungen, Unterstützung bei Hobbys und die Organisation rund um Termine. Die Leistung läuft über die Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Vergütet wird häufig im Mindestlohnbereich, bei Assistenzdienstleistern in der Regel nach Pflegemindestlohn. Anspruch besteht, wenn Assistenzleistungen gemäß § 78 SGB IX in Betracht kommen und der Bedarf nachvollziehbar beschrieben ist.

Inhaltsverzeichnis

Freizeitassistenz Definition und Ziel: selbstbestimmte Freizeit ermöglichen

Freizeitassistenz ist eine alltagspraktische Unterstützung außerhalb der Arbeit. Sie hilft, Freizeitwünsche umzusetzen, ohne die Entscheidungshoheit des Assistenznehmers anzutasten. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten, die der Assistenznehmer selbst auswählt. Die Assistenz sorgt dafür, dass Wege, Handgriffe und organisatorische Hürden keine Barriere darstellen. Sie ersetzt keine Freundschaften oder persönlichen Interessen, sondern macht deren Ausübung möglich.

Freizeitassistenz Leistungen im Überblick: Begleitung und Unterstützung 

Begleitung und Orientierung unterwegs 

  • Wege zur Veranstaltung planen und begleiten

  • Orientierung vor Ort und sichere Rückkehr sicherstellen

  • Treffpunkt, Uhrzeit und Rückweg verbindlich abstimmen

  • Unterstützung bei Barrieren im Gebäude oder im Umfeld

     

Unterstützung bei Hobbys und Terminen 

  • An- und Auskleiden für Sport oder Kulturtermine

  • Hilfe beim Ticketkauf, beim Lesen von Speisekarten oder Programmen

  • Materialien vorbereiten, Hilfsmittel mitführen und einsatzbereit halten

  • Tagesstruktur mit Erinnerungen und kurzen Checklisten sichern

     

Abgrenzung der Rolle der Freizeitassistenz 

  • Keine Übernahme eigenständiger Entscheidungen

  • Keine therapeutische Behandlung

  • Kein Ersatz für Freunde oder Hobbys, sondern gezielte Ermöglichung

  • Klare Aufgabenliste, die regelmäßig überprüft und angepasst wird

Freizeitassistenz Kostenübernahme: Eingliederungshilfe als Leistungsträger 

Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Maßgeblich ist der individuelle Bedarf. Entscheidend ist, dass ohne Assistenz die gewünschte Aktivität nicht oder nicht verlässlich möglich wäre. Im Antrag sollte ersichtlich sein, welche Aktivitäten stattfinden sollen, wie oft sie geplant sind und welche Handgriffe die Assistenz übernimmt.

Freizeitassistenz Antrag: Schritt für Schritt von Bedarf bis Start 

  • Bedarf formulieren mit Aktivitäten, Häufigkeit und realistischer Zeit pro Einsatz

  • Unterlagen bündeln, zum Beispiel Kurzbeschreibung der Beeinträchtigung und Teilhabeziele

  • Leistungsträger ansprechen und Antrag auf Eingliederungshilfe stellen

  • Rückfragen klären und Umfang sowie Frequenz festlegen

  • Start der Einsätze und einfache Dokumentation der Termine

Umfang und Häufigkeit realistisch planen 

  • Regelmäßige Termine wie Vereinsabend, Chorprobe oder Sportgruppe

  • Anlassbezogene Einsätze wie Konzert, Stadion oder Tagesausflug

  • Anpassungen beantragen, wenn sich Ziele oder Rahmenbedingungen ändern

Formulierungsbeispiele für den Bedarf im Antrag 

  • Begleitung zu wöchentlichen Vereinsaktivitäten, Unterstützung beim Weg und bei der Orientierung

  • Hilfe beim Ticketkauf, bei Sitzplatzsuche und bei der Organisation des Rückwegs

  • Strukturierung der Vorbereitung, Mitführen notwendiger Hilfsmittel und kurze Nachbereitung

Freizeitassistenz Vergütung und Beschäftigungsmodelle: Praxisüberblick

Vergütet wird häufig im Mindestlohnbereich oder im Rahmen nachbarschaftlicher Hilfe. Erfolgt die Versorgung über einen Assistenzdienstleister, ist in der Regel der Pflegemindestlohn maßgeblich. Abgerechnet wird der bewilligte Stundenumfang. Transparent ist es, wenn Einsätze in einem kompakten Einsatzprotokoll festgehalten werden.

Stundensätze in der Praxis und Abrechnung 

  • Mindestlohn bei privater Anstellung nach gesetzlicher Vorgabe

  • Pflegemindestlohn bei Assistenzdienstleistern gemäß jeweils geltendem Satz

  • Abrechnung auf Basis der bewilligten Stunden mit einfacher Einsatzdokumentation

     

Beschäftigungsmodelle im Überblick

  • Direkt angestellt beim Assistenznehmer mit klaren Absprachen zu Zeiten und Aufgaben

  • Über Assistenzdienstleister mit Einsatzplanung, Vertretungsregel und Qualitätssicherung

  • Nachbarschaftliche Hilfe für kleinere und unregelmäßige Einsätze nach Abstimmung

     

Qualifikation, Einarbeitung und Verlässlichkeit 

  • Passung und Verlässlichkeit sind wichtiger als formale Abschlüsse

  • Einarbeitung in Wege, Abläufe, Besonderheiten der Aktivität und Notfallkontakte

  • Klare Kommunikation und pünktliche Rückmeldungen zu Terminen und Änderungen

Freizeitassistenz Anspruch: Voraussetzungen nach § 78 SGB IX

Anspruch besteht, wenn Assistenzleistungen gemäß § 78 SGB IX in Betracht kommen und der Bedarf zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben plausibel dargelegt ist. Die Unterstützung muss regelmäßig erforderlich sein und über gelegentliche Handreichungen hinausgehen. Freizeitassistenz richtet sich nach dem individuellen Alltag und wird an konkrete Ziele gebunden.

Ziele der Teilhabe klar benennen 

  • Selbstbestimmte Freizeit ohne Verzicht auf gewünschte Aktivitäten

  • Soziale Kontakte pflegen und ausbauen

  • Eigene Interessen aktiv und regelmäßig ausüben

     

Sicherheit und Organisation im Blick behalten 

  • Wege und Rückwege vorab klären und Alternativen einplanen

  • Zugänglichkeit prüfen, inklusive Sitzplätze und Sanitäranlagen

  • Kommunikation anpassen, zum Beispiel einfache Sprache oder Gebärdensprache

Freizeitassistenz Planung und Dokumentation im Alltag

Gute Vorbereitung spart Kraft. Ein kurzer Plan vorab und eine schlanke Dokumentation danach reichen aus. Wichtig sind feste Absprachen, ein realistischer Zeitansatz und ein übersichtlicher Kalender. So bleiben Termine verlässlich und stressarm.

Checkliste vor dem Termin 

  • Ort und Zeit fix, Ticket oder Reservierung gesichert

  • Zugang prüfen mit Barrierefreiheit, Toiletten, Sitzplätzen und Treffpunkt

  • Mitnehmen mit Geld, Ausweis, Medikamenten, Ladegerät und Hilfsmitteln

  • Notfallkontakte und Rückweg klären, inklusive Treffpunkt nach Veranstaltungsende

     

Dokumentation mit Augenmaß und Nutzen 

  • Kurz notieren mit Datum, Aktivität, Dauer und Besonderheiten

  • Übersicht monatlich prüfen und bei Bedarf anpassen

  • Hinweise des Assistenznehmers priorisieren und in die Planung übernehmen

Freizeitassistenz Barrierefreie Mobilität und Ticketing: unterwegs gut vorbereitet 

Der Weg gehört zur Freizeit dazu. Planung beginnt an der Haustür und endet erst nach der sicheren Rückkehr. Ein Plan B ist sinnvoll, wenn Technik oder Infrastruktur kurzfristig ausfallen.

ÖPNV und Fahrdienste sinnvoll nutzen 

  • Abfahrtszeiten und Anschlüsse rechtzeitig prüfen

  • Alternativen bereithalten, wenn Aufzüge ausfallen

  • Fahrdienst bei Bedarf anfragen und Abholpunkt klar festlegen

  • Hilfsmittel wie Ladegeräte, Batterien und Reservematerial mitführen

Tickets, Nachweise und Einlass 

  • Tickets vorab sichern mit Sitzplatzwahl, wenn möglich

  • Nachweise für Ermäßigungen oder besondere Zugänge griffbereit halten

  • Frühzeitig eintreffen, um Wege und Plätze in Ruhe zu klären

Begleitperson-Regelungen kennen 

  • Informationen des Veranstalters zu Einlass und Sitzplätzen prüfen

  • Bei Unklarheiten vorab anrufen und die Situation schildern

  • Treffpunkt definieren, falls die Gruppe sich verliert

Freizeitassistenz Qualität und Zusammenarbeit: woran gute Unterstützung erkennbar ist

Qualität zeigt sich daran, dass der Assistenznehmer Entscheidungen trifft und die Assistenz verlässlich umsetzt. Es braucht gegenseitigen Respekt, klare Grenzen und eine ruhige Kommunikation. Gute Zusammenarbeit wächst mit wiederkehrenden Terminen und ehrlichem Feedback.

Was gute Zusammenarbeit ausmacht 

  • Verbindliche Absprachen und pünktliche Rückmeldungen

  • Klare Rollen und keine Vermischung mit fachfremden Aufgaben

  • Diskretion im Umgang mit persönlichen Informationen

     

Grenzen der Freizeitassistenz realistisch einschätzen 

  • Keine medizinische Behandlung

  • Keine dauerhafte Ersetzung sozialer Kontakte

  • Bei erhöhtem Pflegebedarf weitere Leistungen prüfen

     

Feedback und Anpassung im laufenden Betrieb 

  • Nach jedem Einsatz kurz klären, was gut lief und was gefehlt hat

  • Kleine Anpassungen sofort umsetzen

  • Bei dauerhaftem Mehrbedarf eine Fortschreibung des Umfangs anstoßen

FAQ: Häufige Fragen zur Freizeitassistenz

Freizeitassistenz oder Freunde – was ist der Unterschied?

Freizeitassistenz ersetzt keine Freunde. Sie ermöglicht Aktivitäten, indem sie Wege, Handgriffe und Organisation übernimmt. Die sozialen Inhalte liegen beim Assistenznehmer.

Wie oft kann Freizeitassistenz genutzt werden? 

Das hängt vom bewilligten Umfang ab. Üblich sind regelmäßige Einsätze und anlassbezogene Termine. Steigt oder sinkt der Bedarf, kann eine Fortschreibung beantragt werden.

Wer bezahlt die Freizeitassistenz und wie läuft die Abrechnung? 

Die Leistung läuft über die Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Abgerechnet wird der bewilligte Stundenumfang. Bei Dienstleistern gelten deren Sätze. Bei privaten Anstellungen sind Melde- und Abgabenpflichten zu beachten.

Welches Profil sollte eine Freizeitassistenz mitbringen?

Zuverlässigkeit, Geduld, respektvolle Kommunikation und Freude an der konkreten Aktivität. Assistenz bedeutet begleiten, unterstützen und absichern.

Kann Freizeitassistenz mit anderen Leistungen kombiniert werden? 

Ja. Hilfsmittel, Fahrdienste, Vereinsstrukturen oder therapeutische Angebote können sinnvoll ergänzt werden, wenn sie die Teilhabe unterstützen. Wichtig ist die klare Abgrenzung der jeweiligen Rollen.