Elternassistenz unterstützt Mütter und Väter mit Beeinträchtigungen dabei, elterliche Verantwortung verlässlich und kindgerecht wahrzunehmen. Der Fokus liegt auf praktischer Hilfe im Familienalltag, nicht auf Erziehung oder pädagogischer Steuerung. Anspruch und Umfang werden im Rahmen der Eingliederungshilfe geprüft. In Weilerswist und Umgebung begleitet Clamera den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zur verlässlichen Umsetzung im Alltag.
Elternassistenz ist keine Erziehungsübernahme. Sie gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, damit Eltern ihre Pflichten sicher und kindgerecht erfüllen können. Ziel ist ein selbstbestimmtes Familienleben mit klarer Rollenverteilung.
Hilfe bei der Körperpflege des Kindes wie Ankleiden, Waschen, Wickeln
Begleitung zu schulischen oder medizinischen Terminen
Unterstützung bei der Organisation des Familienalltags
Hilfe bei Kommunikation mit Kita, Schule, Ärzten und Behörden
Eingegriffen wird nur dort, wo tatsächlicher Assistenzbedarf besteht. Alle weiteren Aufgaben bleiben bei der erziehenden Person.
Familienhilfe ist eine pädagogische Leistung bei belasteten Familiensituationen
Elternassistenz ist Teilhabehilfe für einen Elternteil mit Beeinträchtigung
Adressat ist der assistenzbedürftige Elternteil, nicht das Kind
Ziel ist alltagspraktische Unterstützung, nicht pädagogische Einflussnahme
Elternassistenz ist als Leistung der Eingliederungshilfe gesetzlich verankert. Entscheidend ist der individuelle Bedarf, der sich aus der Beeinträchtigung und den elterlichen Aufgaben ergibt.
§ 112 SGB IX Leistungen für Eltern mit Behinderung
§ 78 SGB IX Leistungen zur sozialen Teilhabe
UN-Behindertenrechtskonvention Recht auf Familienleben und Elternschaft
Anerkannte Behinderung oder erhebliche Beeinträchtigung mit Auswirkung auf elterliche Aufgaben
Ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt oder bestehende Sorgeverpflichtung
Assistenzbedarf ist eindeutig auf die Einschränkung zurückzuführen
Notwendige Unterstützung kann nicht durch andere Personen im Haushalt sichergestellt werden
Die Prüfung erfolgt immer individuell, unabhängig von Familienmodell, Einkommen oder Wohnsituation.
Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe. In der Region Weilerswist ist dies in der Regel der Landschaftsverband Rheinland LVR oder das örtliche Sozialamt.
Formlosen Antrag beim zuständigen Träger stellen
Zuständigkeit klären lassen und Aktenzeichen erhalten
Relevante Unterlagen zusammenstellen wie ärztliche Befunde oder Stellungnahmen
Auf Wunsch Beratung durch EUTB oder einen Fachanbieter nutzen
Erhebung des konkreten Unterstützungsbedarfs im Gesamtplanverfahren
Gespräch mit Fachkraft oder strukturierter Fragebogen zu Alltagssituationen
Prüfung vorhandener Hilfsmittel und möglicher Alternativen
Entscheidung über Umfang, Form und Dauer der Elternassistenz
Bei Ablehnung besteht das Recht auf Widerspruch. Fachliche Begleitung erhöht die Chance auf eine tragfähige Lösung.
Typische Alltagssituationen kurz beschreiben in denen Unterstützung fehlt
Zeitbedarf pro Tätigkeit schätzen und wöchentlich summieren
Nachweise beilegen und Hilfsmittel aufführen die bereits genutzt werden
Ziel der Hilfe benennen wie sichere Morgenroutine oder verlässliche Terminbegleitung
Elternassistenz kann über einen Dienstleister, über vertraute Personen oder im Rahmen eines Persönlichen Budgets organisiert werden. Wichtig ist ein klarer Ablauf der Alltagssicherheit schafft.
Professionelle Assistenzdienste die Organisation, Abrechnung und Qualitätssicherung übernehmen
Bekannte Personen, Angehörige oder Freunde wenn der Kostenträger zustimmt
Persönliches Budget mit eigener Anstellung, Auswahl und Anleitung der Assistenzkräfte
Entscheidend ist verlässliche Unterstützung und eine gute Passung zum Familienalltag
Tägliche oder mehrmals wöchentliche Einsätze in festen Zeitfenstern
Situative Begleitung zu Terminen, Schule, Therapien und Freizeit
Unterstützung bei wiederkehrenden Aufgaben wie Pflege, Hausaufgabenorganisation und Kommunikation
Rufbereitschaften oder flexible Zeiten bei erhöhtem Bedarf
Wird im Arbeitgebermodell organisiert, trägt der Elternteil die administrative Verantwortung. Im Dienstleistermodell übernimmt Clamera die Planung und Abrechnung.
Umfang richtet sich nach realem Bedarf und wird als Stundenkontingent bewilligt
Kurze Einsatzdokumentation mit Datum, Dauer und Tätigkeit sorgt für Transparenz
Bei verändertem Bedarf kann eine Fortschreibung oder Anpassung beantragt werden
Grundsätzlich ist Elternassistenz eine Teilhabeleistung der Eingliederungshilfe. In Nordrhein-Westfalen sind in der Regel der LVR oder das kommunale Sozialamt Kostenträger.
In den meisten Fällen vollständige Kostenübernahme im bewilligten Umfang
Einkommens- und Vermögensprüfung spielt im ambulanten Setting in der Regel keine Rolle
Stationäre Leistungen folgen gesonderten Regelungen
Bewilligter Betrag wird zweckgebunden zur Organisation der Assistenz genutzt
Einsatz für eigene Anstellung oder für beauftragte Dienstleister möglich
Transparente Dokumentation von Zeiten und Tätigkeiten sichert die Nachvollziehbarkeit
Gute Elternassistenz stärkt Elternrolle und Kindeswohl. Klarheit, Verlässlichkeit und respektvolle Kommunikation sind unverzichtbar.
Rollen sind klar, die erziehende Person bleibt entscheidungsbefugt
Zeiten, Aufgaben und Vertretungen sind schriftlich vereinbart
Diskretion, Datenschutz und Schweigepflicht werden eingehalten
Rückmeldungen führen zu Anpassungen im Einsatzplan
Sicherheit des Kindes hat Vorrang, Abläufe werden darauf ausgerichtet
Assistenz unterstützt bei Aufsicht, ohne die Entscheidungshoheit zu übernehmen
Absprachen mit Kita oder Schule erfolgen transparent und im Einverständnis der Eltern
Erstgespräch zur Bedarfsstruktur und Zielen
Unterstützung bei Antrag und Unterlagen wenn gewünscht
Passende Assistenzprofile vorschlagen und gemeinsam auswählen
Einsatzplanung, Vertretungsregel, kurze Dokumentation und feste Ansprechpersonen
Praktische Szenarien zeigen wie Elternassistenz den Familienalltag entlastet ohne die Elternrolle zu ersetzen.
Unterstützung beim Anziehen, Frühstück vorbereiten und pünktlichen Aufbruch
Sicheres Treppensteigen oder Wege zur Kita mit Begleitung
Kommunikation mit der Einrichtung bei besonderen Hinweisen
Hilfe beim Packen der Schultasche und bei Formularen
Begleitung zu Elternabenden, Arztterminen und Therapieeinheiten
Nachbereitung wichtiger Informationen in klarer Sprache
Planung von Ausflügen mit barrierefreien Wegen
Unterstützung beim Ticketkauf und bei der Orientierung vor Ort
Begleitung bei Vereinsaktivitäten und Treffen mit Freunden
Missverständnisse sorgen unnötig für Unsicherheit. Diese Punkte helfen bei der Einordnung:
Elternassistenz ist keine Kontrolle des Familienlebens sondern Hilfe zur Teilhabe
Die Assistenz ersetzt keine Verwandten sondern ergänzt sie bei Bedarf
Die bewilligten Stunden sind zweckgebunden und dienen ausschließlich der kindgerechten Alltagsbewältigung
Nein. Elternassistenz ist praktische Hilfe für dich als Elternteil. Erziehung und Entscheidungen bleiben bei dir.
Bei ambulant erbrachten Leistungen ist eine Eigenbeteiligung in der Regel nicht vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe im bewilligten Umfang.
Ja, wenn der Kostenträger zustimmt und Verlässlichkeit sowie Rollenklärung gesichert sind.
Das hängt von Bewilligung, Umfang und Personalverfügbarkeit ab. Mit klarer Aufgabenliste und Zeitkorridoren gelingt der Start zügiger.
Bei vorübergehend erhöhtem Bedarf kann eine Anpassung beantragt werden. Eine schlanke Dokumentation der Mehrbedarfe erleichtert die Entscheidung.
Wer in Weilerswist oder Umgebung Elternassistenz braucht, kann sich beraten lassen und den Antrag geordnet vorbereiten. Clamera steht als erfahrener Ansprechpartner bereit.
Schritt 1
Unverbindlich anrufen oder schreiben
Schritt 2
Bedarf und Ziele skizzieren
Schritt 3
Auf Wunsch Unterstützung bei Antrag und Umsetzung nutzen
Clamera unterstützt Eltern mit Beeinträchtigung verlässlich und respektvoll in Weilerswist und Umgebung.